Einbruch durch Stüroporplatte – Praxisbeispiel Diskothekenversicherung

In der Nacht von 09 auf den 10 Februar 2014  hatten Einbrecher in Würzburg leichtes Spiel. Durch einen Wanddurchbruch der nur mit einer Styroporplatte verschlossen war verschafften sich die Täter Zugang zur Diskothek. In der Diskothek wurde ein Tresor entwendet der mehrere tausend Euro enthielt.

Leider entzieht es sich meiner Kenntnis ob dieser Fall von der Diskothekenversicherung  bezahlt wurde, möchte aber in diesem Fall darauf hinweisen das jeder Versicherer eigene Ansprüche im Bezug auf einen Tresor stellt.

In vielen Fällen muss der Tresor entweder ein bestimmtes Mindestgewicht, fest mit dem Gebäude verankert sein (z.B. eingemauert), und/oder einer bestimmten Klassifizierung entsprechen. Die genauen Anforderungen sind beim jeweiligen Versicherer zu erfragen.

Ihr Team von  www.diskothekenversicherung360.de

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