Ok, reden wir über Terror und Diskothekenversicherung….!

Terror war das beherrschende Thema der Medien in den vergangenen Monaten. Spätestens seit der Terror in Europa angekommen ist, fragen sich natürlich auch Diskothekenbetreiber, welche Gefahr besteht, und wie sie sich gegen diese Gefahr absichern können.
Wir haben lange überlegt ob wir zu diesem Thema extra einen Blog-Beitrag verfassen möchten, da wir die reale Gefahr als derzeit noch recht überschaubar halten, und „die Gäule nicht unnötig scheu“ machen möchten, allerdings möchten wir auch auf dieses vor allem in letzter Zeit häufig angefragtes Thema trotzdem eingehen. Lassen Sie uns also über Terror sprechen…

Unter einem Terrorakt versteht man ganz allgemein jede Handlung von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
Terror kann in der Realität sehr unterschiedlich aussehen. Sprengstoffanschläge sind hierbei ein beliebtes Mittel, um mit geringem Aufwand möglichst viel Schaden anzurichten. Obwohl der Terrorist sein Handeln in der Regel auf Personenschäden ausrichtet, werden Sachschäden (z.B. Gebäude und Einrichtung) natürlich billigend in Kauf genommen.
Zweifelsohne könnten neben Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichen Einrichtungen usw. auch Diskotheken aufgrund der großen Menschenmengen ein Anschlagsziel für Terroristen darstellen. Für den terrorbesorgten Diskothekenbetreiber tun sich damit zwei Fragen auf: Was ist mit meinem Sachwert (Gebäude, Inhalt), und was ist mit meinem Mitarbeitern?

Das Thema Sachwert kann, (und ist in der Vergangenheit) ohne Probleme, über einen geringen Beitragszuschlag, in der Diskothekenversicherung ein schließbar. Natürlich könnte sich das in Zukunft auch ändern, wenn sich die Risikoeinschätzung der Versicherungsgesellschaften zu diesem Thema verändern sollte. Aus diesem Grund, und dem wirklich geringen finanziellen Aufwand, empfehlen wir Ihnen auch den Einschluss des Risikos in ihrer Diskothekenversicherung.
Möchten Sie auch Vorsorge für Ihre Mitarbeiter treffen, ist der Abschluss einer Gruppenunfallversicherung eine Überlegung wert. Diese sehen keinen Ausschluss des Risikos vor, und Schäden an Leib und Leben wären somit gedeckt.

Sie wünschen ein entsprechendes Angebot zur Diskothekenversicherung?
Kein Problem! Kontaktieren Sie uns einfach, oder fordern Sie online ein Angebot über den Risikoerfassungsbogen an.

 

Versicherungsmakler
Markus Wengler
St. Hermann Weg 9
94253 Bischofsmais

Tel. 09920-4989- 110

Fax. 09920-4989-119

Mobil 0170-470 9550

E-Mail: m.wengler@risks-solutions.de

 

 

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