Allgefahrendeckung für Diskotheken

Diskotheken­versicherung leicht gemacht!

Wir bieten eine echte  
ALLGEFAHRENDECKUNG
in der Diskothekenversicherung an!

Wie wäre es, wenn in der Police unter versicherte Gefahren stehen würde:

“Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen die unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder durch Einbruch, Raub, Plünderung oder im Zusammenhang mit einem Sachschaden abhanden kommen.”

Interesse? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!