Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) sind Unfallverhutungsvorschriften, die von der deutschen Berufsgenossenschaft erlassen wurden.

Unterteilt werden diese in vier Kategorien.

  • Allgemeine Vorschriften unde betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Einwirkungen
  • Betriebsart und Tätigkeiten
  • Arbeitsplatz und Arbeitsverfahren

Die BG-Vorschriften stellen so genanntes autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich.

Als wichtigste BG-Vorschrift gilt die BGV A1 – Grundsätze der Prävention-. Die Verantwortung für die von diesen Vorschriften agbedeckten Detail-Regelungen ist an die Unternehmen zurück gegeben worden, in der Praxis gelten sie aber als Referenz für den jeweiligen Stand der Technik und werden deshalb weiterhin häufig zu Rate gezogen.

Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen.

Allgemeine Vorschriften:

  • BGV A1 Grundsätze der Prävention
  • BGV A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (regelt die Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrokeräten) – Wichtig für jeden Diskothekenbetreiber – wie ist in Ihrer Discothekenversicherung die Prüfung von Elektrogeräten geregelt???
  • BGV A4 Arbietsmedizinische Vorsorge
  • BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

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