Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG ist in Kraft getreten
Seit 01.01.2011 hat die neue DGUV Vorschrift 2 die BGV A2 abgelöst.
Ein Unternehmer kann nicht alle Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes allein wahrnehmen. Daher schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jedem Arbeitgeber vor, dass er das Know-how eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen muss, sobald er einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt. Die gültigen Bestimmungen dazu legt die Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ fest. Der Unternehmer kann – je nach Betriebsgröße- zwischen mehreren Betreuungsformen auswählen. Nähere Informationen hierzu stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
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