Zweimal war ein aus Ägypten stammender Österreicher nicht in den St. Pöltener „La Boom“ eingelassen worden, während es bei seinen einheimischen Begleitern keinerlei Probleme gab. Mit Unterstützung einer Anti-Diskriminierungs-Organisation ging der junge Mann vor Gericht und gewann. Die Discothek darf nun einen Schadenersatz in Höhe von 1.440,-€ an den abgewiesenen Gast zahlen, dem wegen seines ausländischen Aussehenes der Zutritt verwehrt worden war. In einem ähnlichen Fall in Graz, bei dem ein Türke mit österreichischer Ehefrau von einem Besuch der „Fledermaus“ ausgeschlossen worden war, läuf das Verfahren noch.
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