Bei einer Veranstaltung im Juli 2009 sprang ein 21-Jahriger bei einer Beach-Party in einer Stuttgarter Diskothek in den Pool, und riss sich an einer Glasscherbe die Schlagader auf und verblutete. Die Staatsanwaltschaft stellte jetzt das Verfahren gegen den Diskothekenbetreiber ein. Der Betreiber hatte zur Veranstaltung Sicherheitskräfte eingesetzt, die regelmäßig den Pool kontrollierten, und keine hineingeworfenen Gläser feststellen konnten. Eine gegenteilige Behauptung konnte nicht mit Zeigen hinterlegt werden. Somit musste angenommen werden, dass das Glas erst kurz vor dem Sprung des jungen Mannes ins Wasser geworfen wurde, und somit konnte dem Betreiber kein Fehler nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft stellte somit das Verfahren ein.
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