Wasser in Großdiskothek

Wasser in Großdiskothek -verursacht durch Bruch eines Hauptwasserrohrs des Energieversorgers.

In 2010 wurde in Nürnberg eine Großdiskothek (im Keller) überschwemmt. Der Schaden wurde durch einen Hauptwasserrohrbruch (das Rohr befand sich in der am Gebäude vorbeiführenden Straße) verursacht. Schnell war klar, das dieser Schaden nicht mit 100.000,-€ abgetan sein wird, sondern schon erheblich mehr kosten wird.

Usprünglich wurde von einer Renovierungszeit von 3 Monaten ausgegangen, was aber nicht dem tatsächlichen Zeitaufwand entsprach. Um den Schaden zu beheben musste die Diskothek bis zu einer Höhe von 1,20 Meter komplett entkernt, Dämmmaterial aus Zwischenwänden entfernt werden, Theken und Böden herausgerissen, und die Verkleidung der Seitenwände abgeschnitten werden.

Jetzt wird man sich denken: Was solls, der Energieversorger ist ja Haftpflichtversichert… -Grundsätzlich ja, aber ACHTUNG:

Haftpflichtversicherung ist eine Zeitwertversicherung, keine Neuwertversicherung!

Hier gilt das gleich wie bei der Privathaftpflichtversicherung. -Sie beschädigen z.B. die Brille eines Bekannten die mal 400,-€ gekostet hat. In diesem Fall geht der Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft seine Liste durch, schaut wie alt die Brille war und macht entsprechend seine Abschläge. So kann es sein, das der Geschädigte zwar wieder 400,-€ für eine neue Brille ausgeben muss, von der Versicherung aber nur 200,-€ erhält! Nun ist das bei einer Brille recht leicht zu bewerten, beim kompletten Inhalt einer Diskothek wirds da schon schwieriger. Die Differenz zwischen Zeitwert (Haftpflichtversicherer) und dem Neuwert (tatsächlich entstandene Kosten beim Widereinbau) übernimmt dann die Diskothekenversicherung! Um das Regressverfahren positiv zu gestalten (auch der VN hat ein Interesse daran eine möglichst hohe Summe zu regressieren, damit er nicht einen über Jahre hinweg hoch schadenbelasteten Vertrag hat, was einen möglichen Versichererwechsel immer erschwert) wurde von Beginn an versucht den Haftpflichtversicherer des Energieunternehmnes mit ins Boot zu holen (was meist nur nach Widerständen gelang). Ebenso ist die Betriebsunterbrechung ein Thema bei einem solchen Schaden. Kann der Diskothekenbetreiber mal für ein halbes Jahr nicht öffnen, und damit kein Geld verdienen kann,  seine Ausgaben aber weiterlaufen, kanns schon mal eng werden.

Auch hier ging der Diskothekenversicherer mit der vereinbarten Versicherungssumme für Betriebsunterbrechung in Vorleistung und zahlte die Summe zeitnah an den Betrieber aus.

Nach einem halben Jahr Renovierung konnte der Club  wieder eröffnen. -Da natürlich die Gefahr einer Wiederholung besteht (das Hauptwasserrohr wurde ja nur rapariert und nicht getauscht), haben wir den Energieversorger ausdrücklich darauf hingewiesen, und nachgefragt ob, es nicht besser wäre das Leitungsrohr zu erneuern anstatt den nächsten Schaden abzuwarten, worauf wir zur Antwort bekamen dass das Nürnberger Wasserrohrnetz total veraltet ist, und es jederzeit und überall zu einem Bruch kommen kann, und es daher für den Energieversorger günstiger ist einen Schaden abzuwarten und über die Versicherung zu regulieren, als zu versuchen alle Leitungen zu erneuern.

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