Cash-Card-System / Bargeldlose Zahlungssysteme / Versicherungsschutz in der Diskothekenversicherung

In Zusammenarbeit mit ProSecura GmbH haben wir ein neues Versicherungskonzept für Cash-Card-Systeme (Bargeldlose Zahlungssysteme) in der Diskothekenversicherung aufgenommen.
Als Highlight wurde der Umsatzverlust prämienfrei in das Konzept integriert! Muss die Diskothek durch z.B. ein ausgebrochenes Feuer, oder durch das Auslösen des Feuerwehralarms geräumt werden, ersetzt der Versicherer die durch Nichtbezahlung der Verzehr- Kreditkarten angefallenen Forderungen, abzüglich der bereits eingenommenen Erlöse, sowie dei Widerherstellungskosten der Kreditkarten.

Grundlage des Sicherheitskonzepts ist eine Elektronikversicherung, mit der die stationär oder mobil eingesetzten elektronischen Anlagen und Geräte, sowie die dazugehörigen Programme, Daten und Datenträger des Systems abgesichert werden.
Leistungen werden durch unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Anlagen und Geräte durch z.B.

-Bedienungsfehler
-Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
-Diebstahl und Einbruchdiebstahl
-Raub und Plünderung
-Vorsatz Dritter und Sabotage
-Vandalismus und Böswilligkeit
-Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
-Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen
-Konstruktions- und Materialfehler
-Ausführungs- und Montagefehler
-Höhere Gewalt (Naturgewalten)
-Hochwasser und Überschwemmung
-Wasser und Feuchtigkeit
-Kurzschluss und Überspannung

erbracht.

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