Versicherungsschutz der Discothekenversicherung in Gefahr!

Es kommt immer wieder vor, dass sich Discothekenbetreiber an mich wenden und die Prämie erfahren möchten, wieviel eine Discothekenversicherung bei einer Summe X zum Zeitpunkt Y gekostet hätte…

Der Grund hierfür ist fast immer der gleiche  – es wurde irgendwann eine Versicherung abgeschlossen, wobei in der Police z.B. Gastronomie, Gastronomie mit Tanzbetrieb, Erlebnisgastronomie o.ä. aufgeführt wurde. Irgendwann kam dann mal der Schaden (wir reden hier meist nicht von kleinen Beträgen!) und der Versicherer wollte nicht bezahlen. Begründung: Beim tatsächlichen Risiko handelt es sich um eine Discothek, man aber eine Gastronomie versichert hat, und keine Entschädigung bezahlt wird, weil eine Discothek ja überhaupt nicht versichert worden wäre und somit falsche Angaben vom Versicherungsnehmer gemacht worden sind! 

Zwangsläufig endet der Vorgang vor Gericht, und der Anwalt möchte dann wissen wieviel eine korrekte Diskothekenversicherung zum damaligen Zeitpunkt gekostet hätte. In den meisten Fällen führt aber auch der Gang vor Gericht nicht zum erwünschten Ergebnis, und der Versicherer bleibt von der Leistung befreit oder bezahlt nur einen Bruchteil der Kosten die im Bereich der Hunderdtausenden liegen kann! Daher meine dringende Empfehlung: Achten Sie darauf, dass in der Police als Risiko auch Diskothek vermerkt ist! Ich habe einen persönlichen Spruch der lautet:

 “ Wenn Discothek drin ist, dann muss auch Discothek drauf stehen!“

 Wenn das nicht der Fall ist, steht der Versicherungsschutz auf mehr als nur wackeligen Beinen!

 

 

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