In einer Diskothek können schnell Schallpegel von weit über 100 Dezibel (entpsricht etwa der Lautstärke eines Presslufthammers in zehn Meter Entfernung) erreicht werden! Lautstärken die das Gehör akut schädigen können. Im Normalfall müssen Arbeitger ihren Angestellten bereits unter 90 Dezibel einen Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Macht dies der Arbeitger nicht, kann der Arbeitnehmer bei einer Schädigung des Gehörs gegen den Arbeitgeber vorgehen. In diesem Fall hilft auch keine Haftpflicht in der Diskothekenversicherung weiter. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Diskothekenbetreiber sich über die Möglichkeiten dem entgegen zu wirken zu informieren.
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