Seit 1985 werden selbständige Künstler und Publizisten vom Staat unterstützt, um einen ähnlichen Schutz wie in der Sozialversicherung zu erreichen. Um das zu erreichen kommt auf jede Rechnung die ein Künstler oder Publizist stellt ein Aufschlag von ca. 4-6% hinzu, allerdings variiert dieser Wert von Jahr zu Jahr. Zusätzlich erhält der Künstler noch eine Finanzspritze vom Staat. Somit besteht die Künstlersozialkasse aus Verwerterpflichtabgaben der Endkunden, sowie aus Bundeszuschüssen.
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