Schadeninfo nach Einbruch / Diskothekenversicherung

Lieber Diskothekenbetreiber,

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes in der Diskothekenversicherung nach sich ziehen.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw. sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei, als auch uns bzw. dem Versicher ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

 

Mit freundlichen Grüße

Markus Wengler
St. Hermann-Weg 9
94253 Bischofsmais

 

Tel. 09920-4989- 110

Fax. 09920-4989-119

Mobil 0170-470 9550

E-Mail: m.wengler@risks-solutions.de

 

 

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