Wann sollte ich ein Vergleichsangebot zur Diskothekenversicherung einholen?
Idealerweise im Zeitraum von Juli – September!
Viele Gewerbeverträge (und darunter fallen auch die Diskothekenversicherungen) haben aus steuerlichen Gründen (Vereinfachung der Abrechnung) den 01.01 als Hauptfälligkeitsdatum.
Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (zum 01.01), müssen Kündigungen somit bis zum 30.09 beim Versicherer eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Wer also vergleichen möchte, sollte rechtzeitig einen Termin zur Erstellung eines Vergleichsangebots vereinbaren.
https://www.diskothekenversicherung360.de/kontakt/
Ihr Team von www.diskothekenversicherung360.de
Keine verwandten Themen gefunden.