Warum werde ich als Diskothekenbetreiber vom zuständigen Landratsamt überprüft, und was ist hierzu die Grundlage?

Warum werde ich als Diskothekenbetreiber vom zuständigen Landratsamt überprüft, und was ist hierzu die Grundlage?

Grundlage der Überprüfung ist der §46 Abs. 3 Satz 1 der Versammlungsstättenverordnung (VStättV):

  • Die Bauaufsichtsbehörde hat Versammlungsstätten in Zeitabständen von höchstens drei Jahren zu prüfen. Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die wiederkehrenden Prüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen fristgerecht durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. Den Ordnungsbehörden, der Gewerbeaufsicht und der Brandschutzdienststelle ist Gelegenheit zur Teilnahme an der Prüfung zu geben. Art. 73 Abs 3 Satz1 BayBO bleibt unberührt.

Was ist die wiederkehrende Prüfung der sicherheitstechnischen Anlage und wo ist diese geregelt? – Verordnung über Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen (Sicherheitsanlagen-Prüfuverordnung-SPrüfV- Vom 3 August 2001  i.d.F. ab 01.01.2008) / Bayern

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