Quelle: Pressemitteilung Stadt Hannover
„Pro AGG! Diese Diskothek unterstützt und respektiert das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz“ heißt das neue Zeichen, das die Landeshauptstadt Hannover und der DEHOGA Region Hannover e.V. entwickelt haben. Interessierte Betriebe können mit dem Siegel signalisieren, dass sie bestimmte Bedingungen zur Vermeidung von Diskriminierung an Diskothekentüren einhalten.
„Ich freue mich sehr darüber, dass der DEHOGA als Verband unsere Anregungen, einem diskriminierenden Einlassverhalten entgegenzuwirken, so engagiert aufgenommen hat. Wir hoffen jetzt gemeinsam mit dem DEHOGA sehr, dass Siegel und Selbstverpflichtung wirksam dazu beitragen, dass in Hannover diskriminierendes und ausländerfeindliches Verhalten weiter geächtet wird“, betonte Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter heute (8. Oktober) bei der Vorstellung des Zeichens.
Christian Stöver, Vorsitzender der Fachgruppe Gaststätten des DEHOGA Region Hannover e. V., unterstreicht: „Wir setzen uns als Verband immer wieder für den diskriminierungsfreien Umgang mit Gästen ein. Wir wissen, dass der größte Teil der Gastronomiebetriebe dieses Anliegen unterstützt – und sind sehr froh, dass wir ihnen jetzt mit dem „Pro AGG!“-Siegel eine Möglichkeit geben, dieses gut sichtbar zu zeigen.“
Das Siegel richtet sich als Angebot an alle Diskotheken im Stadtgebiet von Hannover. Es ist nicht als Auszeichnung für einzelne „Exzellenz“-Betriebe gedacht. Es wird gemeinsam von Landeshauptstadt Hannover und dem DEHOGA Region Hannover e. V. getragen und vergeben.
Das Siegel wird an jeden Diskothekenbetrieb vergeben, der sich auf die folgenden drei Bedingungen verpflichtet:
1) Die Geschäftsführung des Betriebs nimmt an einer DEHOGA-Schulung zum Gleichbehandlungsgesetz teil.
2) Die Geschäftsführung des Betriebs informiert ihre TürsteherInnen, die bei der Einlasskontrolle dieses Betriebes zum Einsatz kommen, über die Prinzipien des Gleichbehandlungsgesetzes. Die Information geschieht über ein Informationsblatt, das der DEHOGA Region Hannover e. V. zur Verfügung stellt.
3) Der Betrieb bringt das zugehörige Siegel-Schild gut sichtbar neben der Eingangstür an und hält das unter 2) erwähnte Informationsblatt an der Kasse auch zur Information der Gäste bereit.
Das ausgehängte Schild enthält auch Hinweise auf GesprächspartnerInnen beim DEHOGA und der Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover. Betriebe, die an diesem Siegel-Programm teilnehmen, dürfen mit dem Siegel-Logo im Internet, auf Plakaten und Flyern für sich werben.
Auch in Hannover ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass vor allem junge männliche Gäste wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe an Diskothekentüren abgewiesen wurden. Wenn eine Abweisung aus Gründen der Herkunft oder Hautfarbe stattfindet, verstößt das gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und ist rechtswidrig.
Sollte eine Diskothek rechtskräftig wegen einer Diskriminierung beim Einlass im Sinne des AGG verurteilt werden, wird das Siegel zunächst befristet entzogen. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr kann sich die betreffende Diskothek dann erneut um das Siegel bewerben.
Achtung!
Wie bereits in einem anderen Artikel beschrieben sollten Sie als Diskothekenbetreiber Ihrer Security klare Regeln vorgeben, die auch das Thema Diskriminierung einschließen.
Sollte es aber dennoch zu einer Streitigkeit auf Grundlage des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14 August 2006) kommen, sollten Sie in Ihrer Diskothekenversicherung / Baustein Haftpflichtversicherung den Zusatz AGG-Deckung vereinbart haben.
Prüfen Sie daher Ihren Versicherungsschutz dringend.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Wengler Markus 0170 / 470 9550
Ihr Diskothekenversicherungsteam / www.diskothekenversicherung360.de