Großbrand einer Lagerhalle beschädigt Discothek in Mendig. Discothekenversicherung sinnvoll?

http://www.youtube.com/watch?v=eeIC6PJX0-gNur eine Woche nach der Eröffnung der Discothek „Cha-Cha“ in Mendig muss diese nach einem Brand auch wieder geschlossen werden. In diesem Fall brannte ein angrenzendes Lagerbebäude, die Rauchentwicklung führte aber zu einer völligen Verrußung der Discothekenräume und des Mobiliars. Der entstandene Sachschaden wurde auf ca. 300.000,-€ geschätzt. Wer bezahlt nun in so einem Fall den Schaden?

Im Normalfall denkt man, dass das die Haftpflichtversicherung der Lagerhalle übernehen wird. Diese Meinung ist aber nur teilweise richtig. Grundlegende Frage: Hat denn der Eigentümer überhaupt eine Hafptflichtversicherung abgeschlossen?? Wenn nicht kann man nur hoffen, das ein großes privates Vermögen vorhanden ist. Aber, wann leistet eine Haftpflichtversicherung denn überhaupt?:

Die Haftpflichtversicherung bezahlt wenn derVersicherungsnehmer auch eine Schuld an dem Schaden trägt. Beispiel 1: Der Schaden in der Lagerhalle entstand, weil der Eigentümer Versehen vergessen hat eine Kochplatte auszuschalten. Somit trägt er auch die Schuld an dem Schaden, und die Haftpflicht wird den Schaden der DRITTEN, also fremder Personen entstanden ist bezahlen. Beispiel 2.: Der Brand der Lagerhalle ist durch einen Blitzschlag entstanden. Durch das Feuer wird meine Discothek beschädigt. Der Eigentümer der Lagerhalle trägt aber keine Schuld am Entstehen des Brandes, somit bezahlt auch die Haftpflicht der Lagerhalle nichts, und es sollte eine eigene Discothekenversicherung abgeschlossen worden sein, sonst geht man im Schaden leer aus!

 

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