Immer wieder stellt sich die Frage ob GoGo-Tänzer abgabenpflichtig in der Künstlersozialkasse sind.
Nach Information der Künstlersozialkasse sind diese aber NICHT dem künstlerischen Wirkbereich zuzuordnen, und damit für den Auftraggeber der GoGo-Tänzer nicht abgabepflichtig!
Wer nähere Informationen haben möchte bitte einfach unter www.diskothekenversicherung360.de/kontakt/ melden.