Einbruch in Spielhalle / Praxisbeispiel Spielhallenversicherung

Beim Einbruch in eine Spielhalle im Ortsteil Großsachsen am frühen Morgen des 01.05.2014 erbeuteten unbekannte Täter das Münzgeld aus mehreren aufgebrochenen Spielautomaten.

Gegen 2 Uhr wurde ein Fenster der Spielhalle aufgehebelt. Die Täter konnten somit Zugang zur Spielhalle erlangen und hebelten im weiteren Tatverlauf 4 Gelspielautomaten auf und entnahmen daraus die Münzbehälter. Danach verließen die Täter unerkannt die Spielhalle. Nach erster Schätzung des Filialleiters wurde Münzgeld im Wert von ca. 3.000,-€ erbeutet. Über den entstandenen Sachschaden liegen noch keine Informationen vor. Wer Angaben zur Tat machen kann soll sich bitte bei der Polizei Schriesheim melden.

Das ist ein typisches Beispiel zum Thema Spielhallenversicherung. Dabei sollte der Schaden am Gebäude (durch den Einbruch entstanden), die Beschädigung der Geldspielautomaten sowie das entwendete Münzgeld reguliert werden.

 

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