Obertraubling – Einbruch in Diskothek / Praxisbeispiel Diskothekenversicherung

Im Zeitraum von 28.09.2014, 07.00 Uhr bis 29.09.2014, 14.00 Uhr, drangen bisher unbekannte Täter in eine Diskothek in der Ernst-Frenzel-Straße ein. Aus der Disco wurden neben mehreren Mischpulten CD-Player und diverse Elektrogeräte entwendet. Zusätzlich nahmen die Einbrecher noch einen kompletten Zigarettenautomaten mit. Der Schaden durch den Aufbruch beträgt ca. 350.- €. Die entwendeten Gegenstände haben einen Wert von mindestens 15.000.- €.Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Neutraubling unter der Tel. 09401/93020 entgegen.

Auch das ist ein typisches Praxisbeispiel zur Diskothekenversicherung. Nicht nur die entwendeten Gegenstände sind Teil des Versicherungsschutzes, auch die Beschädigung durch den Aufbruch (wenn in diesem Fall auch nicht so hoch) werden vom Versicherungsschutz erfasst.

Ihr Team von  www.diskothekenversicherung360.de

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