Einbrecher entwenden 200 kg Tresor aus Diskothek – Praxisbeispiel Diskothekenversicherung

Mannheim-Neckarau (ots) – Unbekannte Täter brachen zwischen Sonntag den 06.09.2015, 7 Uhr und Montag, 9.15 Uhr in eine Discothek im Stadtteil Neckarau ein.

Die Einbrecher gelangten zunächst über eine Dachtür in den Gebäudekomplex in der Angelstraße. Nachdem sie die Eingangstür des Lokals im Gebäudeinneren aufgehebelt hatten, durchsuchten sie zunächst die Räumlichkeiten. Im Obergeschoss brachen sie den Tresor der Disco auf, entwendeten daraus die Wochenendeinnahmen aus weiteren Schränken Wechselgeld in unbekannter Höhe. Darüber hinaus ließen sie im Erdgeschoss einen 200 kg schweren Tresor mitgehen.

Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder verdächtige Fahrzeuge beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier MA-Neckarau, Tel.: 0621/83397-0 zu melden.

Was ist aus der Sicht der Diskothekenversicherung zu beachten?
Viele Versicherer stellen besondere Ansprüche um Bezug auf einen Tresor. Es kann z.B. ein bestimmtes Mindestgewicht des Tresors gefordert werden, oder aber, das der Tresor fest mit dem Gebäude verankert sein (z.B. eingemauert), und/oder einer bestimmten Klassifizierung entsprechen muss. Die genauen Anforderungen sind beim jeweiligen Diskothekenversicherer zu erfragen.
Das die Anforderungen aber durchaus sinnvoll sind, zeigt dieser Schadenfall.

 

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