BAD GOISERN. Ein ehemaliges landwirtschaftlichen Gebäude, das im Erdgeschoss die Diskothek „Joy“ beheimatete, brannte in der Vorwoche völlig nieder. Nach ausgeweiteten Erhebungen, Auswertungen von Kameraaufnahmen und Zeugenbefragungen sowie einer neuerlichen Begutachtung konnten der Brandsachverständige und die Ermittlungsbeamten des Landeskriminalamtes (LKA) die Brandursache eingrenzen.
Nach abgeschlossenen Reparaturarbeiten an der Lüftung soll ein defekter Halogen-Scheinwerfer vergessen worden sein. Nach der Behebung des Defektes stand die Lampe wieder unter Spannung und könnte so den Brand ausgelöst haben.
Beschädigungen auch bei benachbarter Tankstelle
Das Diskothekengebäude wurde durch den Brand komplett zerstört, die enorme Hitze führte im Bereich der benachbarten Tankstelle und dem anliegenden Hotelparkplatz zu Beschädigungen am Dach und an Teilen der Zapfanlagen sowie bei mehreren Fahrzeugen.
Für den Schaden am Gebäude bzw. dem Inhalt ist die Diskothekenversicherung / Baustein Gebäude / Inhalt u. z.B. Elektronik zuständig.
Für mögliche Ansprüche gegen den Diskothekenbetreiber hervorgerufen durch den Fremdschaden an der Tankstelle, dem Gebäude sowie den fremden Fahrzeugen ist die
Diskothekenhaftpflichtversicherung zuständig. Diese wird berechtigte Ansprüche bezahlen, und unberechtigte Ansprüche abweisen.
Auch hier zeigt sich, das ein Haftpflichtschaden nicht zu kalkulieren ist. Benachbarte Gebäude hätten nicht nur beschädigt, sondern total bis hin zum Totalschaden betroffen sein können.
Die dadurch entstehenden Kosten können immens sein! Aus diesem Grund sollte die Versicherungssumme Ihrer Diskothekenhaftpflicht hoch genug gewählt werden.
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