Überfall auf Diskothekenbetreiber. Praxisbeispiel Diskothekenversicherung

Am 29.07.2012 wurde der Betriebsleiter der Kölner „Flamingo Royal“ überfallen. Der Übergriff ereignete sich am frühen Morgen. Dabei schlug der Täter den 31 jährigen Betriebsleiter brutal zusammen und fesselte sein Opfer, und floh anschließend mitsamt des erbeuteten Bargelds.

Die Mordkommission begann gegen den Täter zu ermitteln, nachdem im Krankenhaus schere Verletzungen des Ofpers festgestellt wurden. Glücklicherweise konnte zwei Tage nach der Tat ein ehemaliger Mitarbeiter der Diskothek überführt werden.

In der Diskothekenversicherung wird vorgeschrieben das zwei männliche Begleitpersonen das Bargeld verbringen müssen. Auch durch diesen Schaden zeigt sich das diese Regelung sinnvoll ist. Die Hemmschwelle wird wesentlich größer sein wenn ich mich mit zwei Personen anlegen muss!

Bei Rückfragen www.diskothekenversicherung360.de/kontakt/

Ihr Diskothekenversicherungsteam

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