Großbrand in Diskothek in Bad Goisern / Praxisbeispiel Diskothekenversicherung

Gegen 22.30 Uhr erreichten die Feuerwehrleitstelle zahlreiche Notrufe von Anrainern. „Der Vollbrand hat sich explosionsartig entwickelt“, sagt Günter Rainer, Pflichtbereichskommandant der Freiwilligen Feuerwehren in Bad Goisern.

Weil sich in unmittelbarer Umgebung der Disko auch ein Hotel, ein Gasthaus und eine Tankstelle befinden, „war die Situation schon brenzlig“, sagt Rainer. Die Hitze war so groß, dass sich bereits die an der Tankstelle angebrachten Kunststoffschilder verbogen. Auch geparkte Autos wurden beschädigt. Gäste des Hotels mussten vorsorglich ihre Unterkunft verlassen. Um die Nachbargebäude vor Funkenflug zu schützen, legten die Einsatzkräfte sogenannte Wasservorhänge.

110 Feuerwehrleuten von sechs Wehren gelang es schließlich, ein Ausbreiten des Feuers auf die umliegenden Häuser zu verhindern. Verletzt wurde niemand. Denn die Disco hatte noch Sommerpause, sollte erst kommendes Wochenende wieder zum Feiern geöffnet werden. Anders als im Oktober 1999, als ein Brand bei einer „Styropor-Party“ ausgebrochen war, bei dem 145 Menschen teils schwer verletzt worden waren.

Die aktuelle Brandursache und die genaue Stelle, wo das Feuer ausgebrochen war, standen gestern noch nicht fest. Der Ursprung des Infernos wurde aber im Dachgeschoß des Disco-Stadls geortet. „Dort oben ist ein Lager. Wir konnten noch drei Propangasflaschen und zwei CO2-Gasflaschen bergen“, sagt der Einsatzleiter.

Kriminalpolizei ermittelt

Ob der explosionsartige Ausbruch des Brandes mit Gasflaschen zu tun hat, könne man noch nicht beantworten, sagen Experten. Die Ermittlungen zur Brandursache hat das Landeskriminalamt übernommen.

Die Diskothek war schon einmal von Feuer zerstört worden.

Brandkatastrophe bei „styropor-party“

Am 22. Oktober 1999 brach in der Disko „Joy“ ein verheerender Brand aus, bei dem 145 junge Menschen teils schwere Verletzungen erlitten. Der Betreiber wollte seine Gäste mit einer „Styropor-Party“ überraschen: Er kaufte 30 Kubikmeter Polysterolwürfel, um damit die Tanzfläche zu bedecken. Es kam, wie es kommen musste. Ein leichtsinniger Gast spielte sich mit einem Feuerzeug und binnen weniger Augenblicke war die Disko in Flammen. Trotz Chaos unter den Gästen gab es zum Glück keine Toten. Der Betreiber und der zündelnde Gast wurden daraufhin zu bedingten Haftstrafen verurteilt

Praxisbeispiel Diskothekenversicherung / Ihr Team www.diskothekenversicherung360.de

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