
Urteil OLG Nürnberg zum Jugendschutzgesetz-Übertragung von Erziehungsaufgaben
Das OLG Nürnberg hatte am 12.09.2006 ein erfreuliches Urteil für die Discothekenbranche gefällt. Nach diesem Gesetz dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich bis 22



