Nachdem der alkoholisierte 24-Jährige in der Diskothek sich ungebührlich verhielt, wurde er von dem 35-Jährigen Security-Mitarbeiter aufgefordert, die Diskothek zu verlassen. Der 24-Jährige kam der Aufforderung nicht nach, so dass er letztendlich mit Nachdruck von dem Security-Mitarbeiter aus der Diskothek hinausbegleitet wurde. Dabei kam es zu einem Gerangel und der 24-Jährige wurde leicht verletzt.
Da sich der 24-Jährige die Behandlung durch den Security-Mitarbeiter nicht gefallen lassen wollte, erstattete er bei der Polizeiinspektion Kelheim Anzeige.
Wie verhält sich der Fall zur Diskothekenversicherung?
Wenn es sich um einen angestellten Security-Mitarbeiter der Diskothek handelt ist es ein Fall für die Diskothekenhaftpflichtversicherung.
Sollte es sich um einen externen Dienstleister handeln, so ist dessen Betriebshaftpflicht betroffen.
Euer Team von www.diskothekenversicherung360.de
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