Was war passiert?
Eine Diskobesucherin rutschte auf der Tanzfläche auf einer Getränkepfüze aus, und brach sich das Sprunggelenk und den Schienbeinkopf. Es folgten ein Krankenhausaufenthalt von 2 Wochen incl. mehrerer Operationen.
Die Krankenkasse der Frau verklagte daraufhin den Diskothekenbetreiber bzw. dessen Diskothekenhaftpflichtversicherung.
Der Fall landete vor Gericht und führte zum Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 7 U 125/21), in dem die Betreiberin der Diskothek zur Erstattung von Behandlungskosten und Krankengeld ca. 37.000,-€ an die Krankenversicherung bezahlen musste.
Begründet wurde das Urteil damit, dass die Tanzfläche nicht ordnungsgemäß kontrolliert wurde. Die Mitarbeiter der Diskothek müssen die Tanzfläche regelmäßig auf Scherben oder Pfüzen kontrollieren.
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